Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 4, Ronneburg, Frankfurt – Dresden, bei km 127.0. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Foto 123 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung
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