in Gersthofen, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 340, km 1,350 wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 25 km/h überschritten. Gemessen wurden 145 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 bei zulässigen 120 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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