Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 25.04.2016 in Neunkirchen-Wiebelshausen, L 124, Ottweilerstraße, Höhe Nr. 86, FR Ottweiler, innerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: TraffiStar S330 ergab 77 km/h. Beweisfoto liegt vor.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Neunkirchen

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