Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in München, auf der Donnersbergerbrücke, Lichtmast 41, nördlich ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 82 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 500 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 3 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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