Auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, bei km 174.739, Überholspur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Foto 128 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörungsbogen
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