Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rottendorf, auf der A 7, Ri. Kassel, Abschnitt 260, km 6,4 mit 43 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 123 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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