Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Manching, auf der B 16, im Abschnitt 2280, bei km 1.3, Ri. Neuburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 97 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 37 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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