Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 47059, Duisburg, auf der L 60, FR SO, Abf. 040 / Venlo die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 86 km/h bei zulässigen 60 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor ES3.0 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 26 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Duisburg übersandte Vordruck Anhörung

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