In Mertingen, auf der B 2, im Abschnitt 1860, in Höhe km 5,370, Ri. Donauwörth wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed 144 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörungsbogen
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