Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eching, auf der A 9, Richtung Berlin, im Abschnitt 1100, bei km 0,630, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 123 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Multanova 6FAFB WVZ mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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