Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bayreuth, auf der A 9, Richtung München, im Abschnitt 340, bei km 5,580 die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 27 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed ergab 127 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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