Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Eching, auf der A 92, Ri. Deggendorf, AK Neufahrn, AB 1080, Ast G-Z, Ri. BAB A 9, Nürnberg um 23 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 83 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung
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