Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Zella-Mehlis, Richtung Schweinfurt, bei km 125,2, Lastspur BAB 71, Zella-Mehlis, Schweinfurt, km 125.2, Lastspur die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 93 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Piezomessung mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 13 km/h und führte zur Erhebung eines Verwarnungsgeldes in Höhe von 20,00 €.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung

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