Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung in Aschheim, auf der BAB 99, Ri. AD Süd-West (A 96), im Abschnitt 450, bei km 1,832, linke Spur mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffiStar 330 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, bei erlaubten 120 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 150 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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