Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 10.10.2015 auf der BAB 09, km 38,1, RF Leipzig, um 26 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Vekehrordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 146 km/h. Beweismittel: Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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