Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 4, Hermsdorf, Frankfurt – Dresden, bei km 152.0 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 109 km/h mit Lasermessung und Foto wurde die Geschwindigkeitsübertretung von 29 km/h dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular Anhörung

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