Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Irschenberg, auf der A 8 Ost, Richtung München, im Abschnitt 1040, bei km 9.694, mittlere Spur die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h bei zulässigen 100 km/h. Dokumentiert wurden 127 km/h mit Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung
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