Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, auf der Brettergartenstraße, LM 19, Richtung Wahlerstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 63 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg übersandte Formblatt Anhörung
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