Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, auf der Brettergartenstraße, LM 19, Richtung Wahlerstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 63 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg übersandte Formblatt Anhörung

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”.