Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Irschenberg, BAB 8 Ost, Ri. München, Abschnitt 1040, Höhe km 9,694, linke Spur die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit  Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h bei zulässigen 80 km/h. Dokumentiert wurden 130 km/h mit Foto 

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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