Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Regensburg, Weißenburgstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 28 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab 58 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Regensburg übersandte Vordruck Anhörung
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