Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Schleifreisen, München-Berlin, bei km 187.0, auf der Lastspur die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 126 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Piezomessung mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 26 km/h und führte zur Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung des Betroffenen.
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