In Bischofsheim a.d. Rhön, auf der B 279, Abschnitt 180, km 0,550, Ri. Bad Neustadt  wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden 121 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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