Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Stammham, auf der A 9, Ri. München, Abschnitt 880, bei km 5.750. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto 142 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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