Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Geschwenda, AD Südharz / EF Schweinfurt, km 110.5 – 111.0 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 33 km/h bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden wurden 113 km/h mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular Anhörung

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