Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ascha, auf der B 20, im Abschnitt 1940, bei km 2.200, Ri. Cham die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 121 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 21 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen
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