Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Luise-Kiesselbach-Tunnel, nördlich, Ri. Salzburg, Block 334, MQ4 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 31 km/h, bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit
Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 71 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung
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