Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Tautendorf, München – Berlin, bei km 193.5 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 65 km/h bei zulässigen 130 km/h. Dokumentiert wurden 195 km/h mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen

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