Der Abstandsverstoß erfolgte in Vaterstetten, auf der A 94, Ri. München, im Abschnitt 260, bei km 2,030. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 144 km/h der erforderliche Abstand von 72,00 m  zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 31,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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