Der erforderliche Abstand wurde in Lenting, auf der Bundesautobahn A 9, München, Abschnitt 920, bei km 1,636 nicht eingehalten. Bei einer Geschwindigkeit von 151 km/h betrug statt des nötigen Abstandes von 75,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 23,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung
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