Der Abstandsverstoß erfolgte in Buxheim, auf der A 7, Ri. Füssen, Abschnitt 980, km 1,130. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 121 km/h der erforderliche Abstand von 60,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 17,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung
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