Der Abstandsverstoß erfolgte in Eurasburg, auf der Bundesautobahn A 8, Richtung München, Ab 420, bei km 2,706. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 112 km/h der erforderliche Abstand von 56,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 21,46 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Videomessgerät Abstand-stationär
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung
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