Der Abstandsverstoß erfolgte in Manching, auf der A 9, München, Ab 980, bei km 0.950. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 148 km/h der erforderliche Abstand von 74,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 32,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3, Video, Foto

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen

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