Der Abstandsverstoß erfolgte in Grabenstätt, auf der A 8 Ost, Salzburg, AB 1260, bei km 1,056. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 102 km/h der erforderliche Abstand von 51,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 25,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3, Video, Foto
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung.
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