Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten.Es wurde in Manching, auf der Bundesautobahn A 9, Ab 980, bei km 0,950 bei einer Geschwindigkeit von 143 km/h statt des nötigen Abstandes von 71,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 17,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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