Der Abstandsverstoß erfolgte in Reichertshofen, auf der A 9, München, Abschnitt 980, bei km 4,680. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h der erforderliche Abstand von 59,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3, Foto
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“