Der erforderliche Abstand wurde in Barbing, auf der BAB 3, Süd, Ri. Passau, Ab 1120, km 2,213 nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 153 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 76,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 24,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt. Beweismittel: Video, Foto

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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