In  Eching, A 9, AK Neufahrn, AB 1080, Ast. G-Z, neben FB A 92, Ri. BAB wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften bei erlaubten 60 km/hum 19 km/h überschritten, Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 in Enforcement Trailer mit Foto ergab 79 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörungsbogen

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