Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Eching, auf der A 9, AK Neufahrn (68), AN 1080, Ast G-Z, Neben-Fahrbahn A92, Ri. BAB um 29 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 89 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 in Enforcement Trailer und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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