Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erlangen, A 73, Ri. Feucht, Abschnitt 660, km 1.15 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 101 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM 1 mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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