In in München, auf der A 99, Ri. AK Süd(A 96), im Abschnitt 240, Höhe km 1,838, Ri. Salzburg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffiStar S 330 mit Foto ergab 112 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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