Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Paderborn, B 64,  Ab. 48, Stat. 0,113, FR Paderborn mit 27 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Paderborn übersandt.

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