Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Altenbeken, auf der B 54, Ab. 50, Stat. 3,298, FR Höxter um 32 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Bild
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Paderborn übersandte Anhörungsbogen
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