Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Altenbeken, auf der B 54, Ab. 50, Stat. 3,298, FR Höxter um 32 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Bild

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Paderborn übersandte Anhörungsbogen

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”