Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Grasbrunn, auf der A 99, Ri. AK Süd, A 8, im Abschnitt 500, bei km 1,500 mit 23 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 dokumentierte mit Beweisfoto 83 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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