Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 4, Wachsenburg, Frankfurt – Dresden, bei km 223,5 mit 25 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Lasermessung mit Foto dokumentierte 155 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen

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