Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Rottendorf, auf der A 7, Ri. Kassel, im Abschnitt 260, km 6,450. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 62 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Bild 142 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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