Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 16.05.2016 auf der BAB 9, Eisenberg, Berlin – München, km 177,5 um 22 km/h, bei zulässigen 130 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden mit Lasermessung 152 km/h. Beweisfoto liegt vor.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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