In Bad Königshofen im Grabfeld, St 2282, Abschnitt 350 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 02.11.2015 um 29 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Handmessgerät – FG21P 99 km/h.
Verletzte Vorschriften : § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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