Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 101, im Abschnitt 250, Bereich km 1,75, in FR Bad Liebenwerda um 17 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed, Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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